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VIWIS GmbH
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Jubiläum: 10 Jahre VIWIS-Forum
VIWIS-Forum 2012
Prominente Redner und spannende Workshops.
7./8.November 2012, Billerbeck
Jetzt Plätze zum Frühbucherpreis sichern!
Mehr Informationen und Anmeldeunterlagen
VIWIS übernimmt Autorensystem von PRO LERNEN
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Ab Dezember 2011:
Zum 1.12.2011 übernimmt VIWIS die Verantwortung für das Autorensystem XML.Suite. PRO LERNEN unterstützt auch weiterhin bei der Entwicklung. Mehr Informationen
Vermittlung von Kapitalanlagen
Gesetzesänderung 2012:
Die Vermittlung von Kapitalanlagen wird stärker reguliert. Berater und Vertriebe müssen rechtzeitig die Weichen für eine ausreichende Qualifizierung stellen. Wir helfen Ihnen dabei!
Vermittlung von Kapitalanlagen - Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
Neues Gesetz reguliert Vermittlung von Kapitalanlagen
Verbesserter Anlegerschutz: Am 6. April 2011 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Regulierung der Vermittlung von Kapitalanlagen (Investmentfonds, Geschlossene Fonds, sonstige Beteiligungen) verabschiedet. Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts verbessert werden.
Einschneidende Veränderungen: Der Entwurf für das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts enthält in Artikel 5 die geplanten Änderungen der Gewerbeordnung. Insbesondere die Erweiterung der Gewerbeordnung durch „§ 34f Finanzanlagenvermittler“ (Seiten 29-30 Gesetzentwurf) wird einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Was für die Gewerbetreibenden, die bereits eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder für die Anlageberatung nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 GewO im Übergang zum künftigen § 34f gelten soll, wird in § 157 (Seiten 33-34 Gesetzentwurf) deutlich.
Sachkundeprüfung wird neu geregelt: Bereits jetzt wird durch den Gesetzentwurf klar, dass in der künftigen Verordnung für Finanzanlagenvermittler bezüglich der Sachkundeprüfung ähnliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, wie sie durch die VersVermV (Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung) heute bereits bekannt sind. Gemäß § 34g Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 8 wird deutlich, dass Inhalte, Verfahren, Ausnahmen, Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen, Zuständigkeit der IHKs, Aufgabenauswahlausschuss und Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus der EU oder des EWR im Kontext der Verordnung im Abschnitt Sachkundeprüfung geregelt werden sollen.
Qualifizierungsangebot von VIWIS: gemeinsam mit der DVA wird VIWIS mit entsprechenden Qualifizierungsangeboten auf die gesetzliche Neuregelung reagieren. So ist eine optimale Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung sichergestellt.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine
